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Antrag: "Erweiterung Projekte Nachhaltige Mobilität und Luftreinhaltung"

  1. Für die LVL- und DB-Regio-Dieselbusse, soweit sie nicht durch Hybrid- oder Elektrobusse ersetzt werden, entwickelt die Stadt in Zusammenarbeit mit den Busunternehmen ein Förderprogramm für die Nachrüstung, so dass die Euro-Sechs-Stickoxid-Grenzwerte im Echtbetrieb eingehalten werden.
    Ziel ist, dass in Ludwigsburg keine Dieselbusse mit schlechteren Werten als den Euro-Sechs-Grenzwerten mehr fahren.
  2. Für die in Ludwigsburg zugelassenen Taxis, die noch nicht „Umwelttaxis“ sind, entwickelt die Stadt ein Förderprogramm zur entsprechenden Umstellung (Benzin-Hybrid, Erdgas, Elektro).
    Ziel ist, dass in Ludwigsburg keine Diesel-Taxis mehr fahren.
  3. Die Stadt fördert in Kooperation mit CarSharing-Anbietern die Bereitstellung von Emissions-armen Fahrzeugen und die Einrichtung von Stellplätzen für das stationäre CarSharing, so dass der CarSharing-Fahrzeugbestand jährlich bedarfsgerecht um fünf bis zehn Fahrzeuge steigt.
    Ziel ist, dass in Ludwigsburg die CarSharing-Nutzung zu Lasten des eigenen Autos stark steigt, so dass die Gesamtzahl der Autos in der Stadt abnimmt.
  4. Die Stadt nimmt mit den Busverkehrsunternehmen LVL Jäger und DB Regio Gespräche auf mit dem Ziel, die Busnutzung an Samstagen kostenfrei zu machen und den Unternehmen den entstehenden Einnahmenausfall angemessen zu erstatten.

Seite im HH-Plan: S.  88
Teilhaushalt: 05.2018
Produktgruppe: 56.10-005
Betrag: zu 1. bis 3.: Arbeitsauftrag; zu 4.: erst nach VVS-BTU-Bericht am 23. 11.2017 abschätzbar

Begründung:

Die Belastung der Ludwigsburger Luft mit Stickoxiden liegt seit Jahren deutlich über den zulässigen Grenzwerten. Die Stadt ist verpflichtet, mit geeigneten Maßnahmen die Einhaltung der geltenden Grenzwerte zu gewährleisten. Die wesentliche Quelle der Stickoxid-Emissionen ist der Verkehr, hier die Diesel-Fahrzeuge, die tatsächlich weitaus mehr Stickoxide ausstoßen als von den Herstellern angegeben.

Letztlich muss durch die „Blaue Plakette“ oder andere Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die „schmutzigen“ Diesel-Pkw, soweit sie nicht technisch wirksam nachgerüstet sind, die Stadtluft nicht weiter belasten. Doch solche Maßnahmen liegen vorerst in der politischen Zuständigkeit von Bund und Land bzw. in gerichtlicher Zuständigkeit.

Die beantragten Maßnahmen zeigen auf, dass die Stadt selbst handeln kann und muss, um die Stickoxid-Emissionen schnell und wirksam zu senken. Die beantragten Maßnahmen greifen Elemente der Projektliste „Ludwigsburg: Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ auf, die die Stadtverwaltung am 1. September 2017 vorgelegt und seither in Gesprächen mit dem Land weiter entwickelt hat.

Die beantragten Maßnahmen dürften im Rahmen des Pakts für Nachhaltige Mobilität durch Bund und Land förderfähig sein. Die  verbleibende Belastung für den Haushalt der Stadt Ludwigsburg kann von den Antragstellern daher nicht abgeschätzt werden.

Als Beispielkommunen für die Nachrüstung der Busse können etwa Paderborn und Osnabrück genannt werden; beispielhaft für die Förderung von Umwelttaxis ist Berlin.

Deckungsvorschlag:

Vgl. oben „Betrag“.  Minderausgaben durch weniger Stellplatzbedarf bei weniger Automobilen und weniger Autofahrten in der Stadt.

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