video_label

Haushaltsantrag: Baukindergeld (Gemeinderatsvorlage 603/07)

  • Das Baukindergeld für Familien wird nicht für Maßnahmen in neuen Baugebieten, sondern nur für Um- und Neubau im Bestand zur Verfügung gestellt.

  • Das Baukindergeld wird nicht mehr wie bisher unabhängig vom Einkommen bewilligt, sondern nur bis zu einem Familienjahreseinkommen von 60 000 Euro.

 

 

Begründung:

 

Die bisher geltende Regelung, dass das Baukindergeld nur bei Neubau in neuen Baugebieten bewilligt wird, widerspricht dem Bestreben der Landesregierung und des Städte- und Gemeindetags, die Innenentwicklung zu fördern und Freiflächen zu schonen.

So fordert die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zur Reduzierung des Flächenverbrauchs (Drucksache 14/774) einen „… Förderzuschlag für städtebaulich integrierte Wohnungsbauvorhaben und Absenkung der Subventionswerte in den Gebietskategorien II und III“.

 

Der Verband der Region Stuttgart hat eine Studie „zur Ermittlung der fiskalisch besten Baulandstrategie für die Kommunen in der Region“ vorgelegt. Darin heißt es: „Auch unter dem ökonomischen Blickwinkel sind die Kommunen besser beraten, auf das Bauen im Bestand zu setzen“. Die Mehrheitsmeinung in diesem Gremium und auch in anderen Kommunen geht eher in die Richtung, dass neue Baugebiete gebraucht werden, um Familien mit Kindern günstiges Bauland bieten zu können. In der Studie heißt es dazu: „Bei diesem Konkurrenzkampf der Gemeinden um neue Einwohner gibt es auf lange Sicht keine Gewinner, sondern nur Verlierer“. Auch Geschosswohnungsbau und das Wohnen in der Innenstadt kann familienfreundlich gestaltet werden.

 

Steuerfinanzierte Förderprogramme sollen Rahmenbedingungen schaffen, die in die gewünschte Richtung „steuern“ und reine Mitnahmeeffekte vermeiden. Deshalb ist es sinnvoll, eine Einkommensgrenze für den Zuschuss festzulegen. Laut Herrn Kiedaisch sind Familien mit einem Jahreseinkommen zwischen 30 000 und 60 000 Euro für die Kommunen am lukrativsten.

 

expand_less