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Änderung der Abwassergebührensatzung / Einführung einer Versiegelungsabgabe

Antrag zum Haushalt 2005

Die Abwassergebührensatzung wird ergänzt mit der Erhebung einer Versiegelungsabgabe. Diese soll für alle Grundstücke erhoben werden, deren versiegelte Fläche größer als 1000 m2 ist. Flächen auf denen das Niederschlagswasser getrennt gesammelt und oberirdisch abgeleitet wird oder durch eine Dachbegrünung zurückgehalten wird und damit die Abwasserrohre erst mit Verzögerung belasten,werden nicht als versiegelte Fläche gewertet.

Begründung

Unsere früheren Anträge zu einer gesplitteten Abwassergebühr wurden mehrmals ausführlich im Verwaltungsausschuss diskutiert. Die Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen, die Satzung vorerst nicht zu verändern.

DieselbeMehrheit wünscht trotz knapper Flächenressourcen auf Ludwigsburger Gemarkung eine weitere Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen. Einer weiteren Versiegelung der Flächen mit den bekannten Folgen muss entgegengewirkt werden. Auch der Nachhaltigkeitsbeirat Baden-Württemberg sieht in seinem Umweltplan in einer Versiegelungsabgabe ein wichtiges Instrument für flächenschonendes Bauen und verstärkte Bestandnutzung.

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