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Antrag: Baukindergeld

Die Stadt Ludwigsburg bietet im Baugebiet Jahnstraße/Poppenweiler Interessenten mit Kindern ein Baukindergeld in Höhe von € 3 000,-an.

Förderberechtigt sind Antragsteller, deren Familieneinkommen die Einkommensgrenze gemäß § 9 (2) WoFG + 90% nicht übersteigt. (vgl. Vorl.Nr. 100/06, Anlage 1)

 

Damit sind weitere Beschlüsse oder Entscheidungen bez. der WBL oder der Kommunalen Wohnungspolitik nicht vorweggenommen.

 

Begründung:

 

Zum Ausgleich des demografischen Faktors braucht Ludwigsburg für eine ausgeglichene Bevölkerungsstruktur den Zuzug von Familien mit Kindern.

 

Bei der Vermarktung des Baugebietes kann es ein attraktives Zusatzargument sein, wenn die Stadt mit dem „Baukindergeld“ werben kann.

Momentan gibt es keinen zusätzlichen Anreiz für Familien mit Kindern.

 

Umliegende Kommunen bieten auch Anreize für Familien mit Kindern

 

Grundsatzentscheidungen über die Eigentumsförderung und Neuausrichtung der Wohnungsbau Ludwigsburg können zu lange dauern. Wir brauchen jetzt einen Anreiz für die Jahnstrasse.

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