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Antrag: Klimaschutz in der Bauleitplanung

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird ein Energiekonzept erstellt mit dem Ziel, den CO2-Ausstoß, der durch die Beheizung der Gebäude verursacht wird, soweit zu minimieren, dass er mit weiteren Maßnahmen (z.B. Bepflanzung) ausgeglichen werden kann. Dafür wird der zu erwartende CO2-Faktor für dieses Baugebiet ermittelt

 

  1. bei Anwendung der jetzt gültigen Wärmeschutzverordnung;

  2. bei Anwendung von Niedrigenergiestandard bzw. Passivhausstandard.

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den CO2-Faktor in einem Baugebiet gegenüber den jetzt üblichen Durchschnittswerten zu verringern. Die Stadt stellt die unten aufgeführten unterschiedlichen Möglichkeiten für das jeweilige Baugebiet dar und wägt ab, welche zum Einsatz kommen.

 

1. städtebauliche Optimierung hinsichtlich des Energieverbrauchs

Folgende Festsetzungen im Bebauungsplan führen zu einer Verringerung des Heizenergie-bedarfes pro Quadratmeter bei gleicher Nutzung und gleichen Baustandards:

  • Dichte Bauweise
    (Je kompakter die Bauweise desto geringer der Heizenergiebedarf)

  • Stellung der Gebäude
    (Südausrichtung größerer Gebäudeflächen ermöglicht aktive und passive Solarenergienutzung)

  • Vermeidung von Verschattung der Gebäude
    durch andere Gebäude und Bepflanzung nur mit Bäumen, die in der kalten Jahreszeit ihr Laub verlieren (Verschattung behindert die passive Solarenergienutzung)

  • Dachformen
    (die optimale Sonnenausbeute liegt bei Südausrichtung und 35 Grad)

 

2. Energieversorgung
mit einem 100%igen Anteil an erneuerbaren Energien durch Nahwärmeversorgung und Stromerzeugung durch Photovoltaik, bzw. Versorgung des Gebietes mit Öko-Strom kann hier der CO2-Ausstoß auf Null reduziert werden.

 

 

 


3. Verbesserter Wärmeschutz

  • Zivilrechtliche Verträge mit den künftigen EigentümerInnen der Grundstücke
    (Eine Verpflichtung der künftigen NutzerInnen des Plangebietes zur Umsetzung des Passivhaus-Standards oder Niedrigenergiestandards ist nicht über den Bebauungsplan, wohl aber über zivilrechtliche Verträge möglich.)

  • Festsetzungen im Vorhaben bezogenen Bebauungsplan sind weitergehend (hier sind weitergehende Festlegungen als die nach dem Baugesetzbuch §9 und damit auch über den Wärmeschutzstandard möglich.)
    Ein Passivhaus (KfW 40) verbraucht etwa um den Faktor 5 weniger Energie als ein nach gültigen Wärmeschutzstandards gebautes Haus. Ein Niedrigenergiehaus (KfW 60) braucht etwa zwei Drittel der Energie.

4. Der Individualverkehr wird auf das Nötigste reduziertdurch

  • eine optimale Anbindung des ÖPNV

  • attraktive Rad- und Fußwegeverbindungen, sowie leicht zugängliche und sichere Fahrradabstellanlagen an den Gebäuden

  • eine Reduzierung der Parkplätze auf ein Minimum durch Einrichtung von Quartiersgaragen, oder -parkplätzen

 

5. In neuen Baugebieten soll die CO2-Bilanz ausgeglichen sein
Der zusätzliche CO2-Eintrag durch den Menschen soll durch zusätzliche Bepflanzung ausgeglichen werden.

 

 

 

 

 

P.S.: Als Anlage ist eine Abschätzung angefügt, wie sie die Stadt Köln für die einzelnen Einflussfaktoren vorgenommen hat.

 

 

 

 

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