video_label

Antrag „Verkehrsrechtliche Anordnungen in der Neckarstraße und im weiteren Umfeld“

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt den folgenden Antrag und bittet darum, diesen in einer der nächsten BTU-Sitzungen zu behandeln:


  1. In der Neckarstraße wird die zulässige Geschwindigkeit ab der Kreuzung an der Schorndorfer Straße bis zum Ende der Wohnbebauung nach der Einmündung des Schlösslesweges in beiden Fahrrichtungen auf 30 km/h begrenzt.


  2. Die Stadtverwaltung prüft die Umwandlung des Abschnitts der Beethovenstraße zwischen Neckarstraße und Brucknerstraße in eine Anliegerstraße.


  3. Die Parkmöglichkeiten im weiteren Verlauf der Beethovenstraße werden zwischen Brucknerstraße und Einmündung Schumannstraße neu geordnet. Hierbei ist ein versetztes Parken der Fahrzeuge zu prüfen, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden und das Parken auf der Nordseite der Beethovenstraße auf dem Gehweg zu verhindern.


  4. Im Zuge dieser Maßnahmen prüft die Stadtverwaltung die Notwendigkeit von weiteren Veränderungen im Schlösslesfeld, insbesondere hinsichtlich des Parkens in den Nebenstraßen angrenzend an die Neckarstraße.



Begründung:


Bereits bevor die Parkraumkonzeption in der Oststadt umgesetzt wurde, gab es Bürgeranfragen aus dem betroffenen Gebiet, die eine Neuordnung der Parkierung und bessere Kontrollen wünschten. Durch die aktuellen Veränderungen ist konkreter Handlungsbedarf gegeben. Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben sich daher an die Gemeinderatsfraktionen gewandt. Insbesondere die Geschwindigkeitsreduzierung in der Neckarstraße ist eine einfache und schnell umzusetzende Maßnahme, die für mehr Sicherheit sorgt und gleichzeitig die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner reduziert.

expand_less