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Antrag zum Beschaffungswesen der Stadt

  1. Bei Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg kommen nur Produkte oder Dienstleistungen in Betracht, zu deren Herstellung oder Erbringung keine Kinder ausgebeutet wurden.
  2. Weiter kommen nur Produzenten oder Händler als Partner der Stadt in Betracht, die entsprechende Produkte ächten.
  3. In Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellte Produkte weisen die entsprechende Unbedenklichkeit durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation (z.B.TransFair- oder Rugmark-Siegel) nach.
  4. Vorstehende Punkte werden in die Vergaberichtlinien der Stadt aufgenommen. Bei den städt. Kultur- und Sportvereinen wird angeregt, diese Kriterien ebenfalls bei derBeschaffung zu berücksichtigen.

Begründung:

Schätzungen z.B. des internationalen Kinderhilfswerkes "terre des hommes" oder der ILO (Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen) besagen, dass 210 bis 250 Millionen Kinder unter 15 Jahren regelmäßig arbeiten. Das sind 20 – 30% aller Kinder weltweit. Der weit überwiegende Teil der Kinder ist gezwungen, unter ausbeuterischen Bedingungen zu arbeiten. Ungefähr ein Drittel dieser Kinder ist unter 10 Jahre alt.

Auch die Stadt Ludwigsburg kann einen Beitrag dazu leisten, die ausbeuterische Kinderarbeit einzudämmen, indem sie das Beschaffungswesen anweist, so hergestellte Produkte zu meiden. Derartige Produkte können beispielsweise sein: Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren, Wohn- und Kleidungstextilien, Natur- und Pflastersteine, Lederprodukte etc.

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