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Grundstücksfonds

Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag, einen Grundstücksfonds als Rücklage im Haushaltsplan einzurichten. Hierin werden 20 % aller Verkaufserlöse aus ehemals als Grünflächen oder Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung gewidmeten Flächen eingebracht. Die Mittel sollen dann im Vermögenshaushalt zur langfristigen Sicherung von Grünflächen und zur Entwicklung von Grünflächen insbesondere für die Naherholung verwendet werden.

 

Begründung:

 

Mit dem Grundstücksfonds sollen Grundstückserlöse nicht in vollem Maße zu Gegen­finanzierung des allgemeinen Haushaltes herangezogen werden. Werden Grünflächen überbaut, so soll ein Teil der Erlöse wieder gezielt in die Entwicklung von Grünflächen an geeigneter Stelle verwendet werden. So könnten Maßnahmen zum Stadtpark Ost oder auch zum Naturpark West finanziert.

Analog könnte darüber nachgedacht werden, den Landwirten in ihrer Kritik am Grünleitplan entgegen zu kommen, und über Mittel aus dem Grundstücksfonds landwirtschaftliche Flächen dauerhaft für eine landwirtschaftliche Nutzung zu sichern.

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