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Qualitätsstandards in der Ganztagesbetreuung

Zur Ganztagesbetreuung an Grundschulen definiert die Verwaltung Qualitätsstandards hinsichtlich des pädagogischen Konzepts und der Zeitdauer. Die Möglichkeit zum Mittagessen muss vorhanden sein.

Sie verwendet sich bei der Landesregierung, dass diese Bemühungen finanziell vom Land mitgetragen werden. Dies könnte ähnlich wie bei der Mitfinanzierung der Kindertagesstätten erfolgen.

Begründung:

 

Die Schullandschaft verändert sich; von vielen Grundschulen wird Ganztagesbetreuung angeboten. Sie wird vor allem von Familien nachgesucht, die Beruf und Kinder miteinander verbinden wollen. Eine bedarfsgerechte Betreuung gibt es bereits in vielen Kindertagesstätten und sollte entsprechend auch an Grundschulen weiter geführt werden.


Da die Stadt Ludwigsburg Hortplätze zu Gunsten eines Ausbaus von Plätzen unter 3 Jahren zurückfahren will, muss eine echte und bedarfsgerechte Ganztagesbetreuung an den Grundschulen eingerichtet werden. Hierfür ist wichtig, vergleichbare Standards zu definieren. Dabei ist zu beachten, dass Grundschüler gleich bleibende Betreuungspersonen vorfinden und nicht wie im Schulbegleiterprogramm ständig wechselnden Angeboten ausgesetzt sind. Hausaufgaben sollten im Rahmen einer Ganztagesschule erledigt sein. Weiterhin soll die Betreuungsendzeit festgesetzt werden, damit sich die Eltern darauf einstellen können.


Entsprechend festgelegte Standards sollten für alle Grundschulen gelten, damit keine Benachteiligungen oder Bevorzugungen entstehen.


Die Kommune geht als Schulträger über die sächliche Bereitstellung hinaus, denn ohne personelle Verstärkung wird eine Ganztagesbetreuung nicht auskommen. Deshalb ist darauf hin zu wirken, dass das Land, über die Mittelzuweisung bei den Schulbegleitern hinaus, seinen finanziellen Beitrag zur Schulveränderung leistet.

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