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Radwegekonzept

Die Haushaltsstelle „Radwege im Stadtgebiet“ wird künftig ausschließlich für den Unterhalt und die Sanierung von bestehenden Radverkehrsanlagen sowie Kleinmaßnahmen wie Radabstellanlagen verwendet.

Für größere, in einem Radwegekonzept abgestimmte Investitionen ab der vom Land neu festgesetzten Fördergrenze von 50.000 Euro werden eigene Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt gebildet. Größere Investitionsmaßnahmen werden im INKAS abgebildet. Ein eigener Unterabschnitt „Radverkehr“ ist im Haushaltsplan vorzusehen.


betroffene Finanzposition: 2.6300.964x.xxx

Betrag: vorerst haushaltsneutral


Begründung:

Um das Ziel der nachhaltigen Mobilität in Ludwigsburg zu erreichen, sollen Radverkehrsmaßnahmen verstetigt werden. Auch die anderen Fraktionen im Gemeinderat haben wiederholt festgestellt, dass größere Investitionsmaßnahmen nur außerhalb der regulären Finanzausstattung umgesetzt werden können.

Der Nationale Radverkehrsplan gliedert die Kommunen folgendermaßen: Einsteiger, Aufsteiger und Vorreiter. In dieser Systematik ist Ludwigsburg wohl als Aufsteiger einzustufen. Auf Seite 63 gibt die Bundesregierung für „Aufsteiger“ einen jährlichen Finanzbedarf von 13 bis 18 Euro pro Einwohner vor. Dies würde für Ludwigsburg einen jährlichen Finanzbedarf von insgesamt 1,3 Mio. bis 1,6 Mio. Euro bedeuten.


 

Deckungsvorschlag:

nicht notwendig

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