video_label

Resolution Hartz IV

Der Gemeinderat Ludwigsburg verabschiedet beigefügte Resolution an die Landesregierung.

Resolution

Gemeinderat Ludwigsburg fordert Landesregierung zum Verzicht auf Eingriffe in die kommunale Finanzmasse zum Ausgleich des Landeshaushalts 2005/2006 auf

Der Gemeinderat der Stadt Ludwigsburg hat mit großer Sorge davon Kenntnis genommen, dass die Landesregierung Baden-Württemberg massive Eingriffe in die geltende Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen plant. Dabei sollen in den Jahren 2005 und 2006 jeweils bis zu 350 Mio. Euro jährlich - zusätzlich zu den bereits in den vergangenen Jahren vollzogenen Verlagerungen - der kommunalen Finanzmasse zugunsten des Landes entzogen werden. Mit der pauschalen Kürzung des Finanzausgleichs 2004 in Höhe von 80 Mio. Euro, der 2005 wirksam wird, und dem kommunalen Anteil an den Umsatzsteuerverlusten des Landes durch Hartz IV in Höhe von 29 Mio. Euro würden den Kommunen 2005 ca. 460 Mio. Euro fehlen. Darüber hinaus sollen die Einsparungen des Landes aus der Umstellung des Wohngeldes im Zuge der Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung in Höhe von 132 Mio. € nicht bzw. nur unter Aufrechnung der erhöhten Umsatzsteueranteile des Landes an die Kommunen weitergegeben werden. In der Summe droht ein Verlust von bis zu 560 Mio. Euro allein im Jahr 2005.

Der Ludwigsburger Gemeinderat lehnt Eingriffe in die kommunale Finanzmasse zugunsten des Landes Baden-Württemberg strikt ab und fordert die Landesregierung in jedem Falle auf, die Ersparnisse aus der Wohngeldumstellung in voller Höhe an die Kommunen weiterzugeben. Die Kommunen dürfen aus Finanzregelungen zwischen Bund und Ländern nicht in der Weise belastet werden, dass der Bund von einer Weitergabe der Wohngeldersparnisse an die Kommunen ausgeht, das Land Baden-Württemberg aber eigene Belastungen, die mit Zustimmung des Landes im Vermittlungsausschuss vereinbart wurden, den Kommunen anrechnet.

Für die Stadt Ludwigsburg ist eine weitere Reduzierung der kommunalen Steueranteile nicht hinnehmbar. Bereits jetzt ist der überwiegende Teil der gemeindlichen Haushalte nicht mehr genehmigungsfähig mit der Folge, dass nicht nur von der Substanz gelebt wird, sondern dass wesentliche Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge nicht mehr erfüllt werden können. Dies gilt in gleicher Weise für die Haushalte der Kreise, die nur noch durch jährlich stark steigende Kreisumlagehebesätze überhaupt finanzierbar sind. Eine Situation, die die Gemeinden zusätzlich belastet und das kommunale Handeln auf örtlicher Ebene bereits zur Bedeutungslosigkeit geführt hat.

Der Ludwigsburger Gemeinderat sieht den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen bei einem weiteren Eingriff in die kommunale Finanzmasse nachhaltig gestört und kann in der Begründung des Landes für die geplanten Maßnahmen, dass das Land eine weitaus schlechtere Finanzsituation habe, keine ausreichende Grundlage für ein derartiges Handeln erkennen.

Der Gemeinderat Ludwigsburg fordert daher, dass Haushaltsprobleme des Landes nicht in der Weise gelöst werden, dass die erforderlichen Mittel den Kommunen entzogen werden. Vielmehr müssen Aufgaben einer umfassenden und konsequenten Kritik unterzogen werden, um die Ausgaben zu reduzieren. Dazu sollte das Land Baden-Württemberg die notwendigen Initiativen, auch auf Bundesebene, ergreifen.

Finanzprobleme des Landes dürfen nicht durch Veränderungen der Steuerverteilungen gelöst werden, sondern nur durch konsequente Orientierung an wirtschaftlichen Kriterien der Haushaltsführung. Der Griff in die kommunalen Kassen ist keine Lösung, die akzeptabel ist. Mit einem Kampf um die Verteilung der unzureichenden Steuermittel zwischen Land und Kommunen werden die Ursachen der Haushaltsprobleme nicht gelöst, sondern nur auf die Schultern des schwächeren Partners verlagert.

expand_less