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Schutz von Grünbeständen in Ludwigsburg

Betreff: Schutz von Grünbeständen in Ludwigsburg

Anfrage:

 

1.     Welche Bedeutung misst die Stadt Ludwigsburg in ihrer Verwaltungspraxis den besonderen Schutz-Zielen für Grünbestände, wie sie in § 33 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 Naturschutzgesetz BW genannt sind, zu?
(Diese Schutz-Ziele sind insbesondere ein ausgewogener Naturhaushalt, Naherholungsflächen, Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten, Biotopvernetzungselement, die Erhaltung des Kleinklimas)

2.     Wie betreibt die Stadt Ludwigsburg den Schutz ihrer Grünbestände gemäß § 33 Abs. 2 Naturschutzgesetz BW?
(Diese Grünbestände sind insbesondere Grünflächen und –zonen, Parks, Friedhofs- und Gartenanlagen, Einzelbäume, Baumreihen, Alleen, Baumgruppen und Hecken)

3.     a) Verfügt die Stadt Ludwigsburg über Erkenntnisse über die Luftqualitäten in ihren Stadträumen und  über die Abhängigkeiten dieser Luftqualitäten vom Ausmaß der Grünbestände im jeweiligen Luftqualität-bestimmenden Umfeld?

b) Wie haben sich dies Luftqualität-bestimmenden Grünbestände in Fläche und Masse in den letzten Jahrzehnten und Jahren entwickelt?

 

4.     Mit welchen spezifischen Maßnahmen verfolgt die Stadt Ludwigsburg insbesondere den Schutz älterer Bäume, also solcher Bäume, die über ihre Biomasse und Blattfläche besonders Luft- und Klima-wirksam sind?

5.     Verfügt Ludwigsburg über eine Satzung über den Schutz von Grünbeständen, vergleichbar dem Muster für eine Satzung über den Schutz von Grünbeständen des Gemeindetags Baden-Württemberg?

6.     Erachtet die Verwaltung den Erlass einer entsprechenden Satzung für sinnvoll? Warum bzw. warum nicht?

7.     Mit welchen anderen oder zusätzlichen Maßnahmen könnte der Schutz von Grünbeständen in Ludwigsburg verbessert werden?

 

 

Michael Vierling

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