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Umgestaltung Solitudeallee

1.        Der Radweg in der Solitudeallee bleibt beidseitig in jeder Fahrtrichtung erhalten.

2.        Die Einhaltung des vorgeschriebenen Tempolimits von 30 km/h wird verstärkt kontrolliert. Mit baulichen Maßnahmen, wie z. B. einer Verengung der Ortseingangssituation und weiteren Engstellen im Straßenverlauf wird die Durchfahrt für LKW erschwert und der Verkehr schon beim Ortseingang verlangsamt.

3.        Im Umfeld wir geprüft, welche Brachflächen sich zur Ausweisung von (kostenpflichtigen) Parkplätzen eignen.

4.        Das Thema wird in der nächsten Sitzung des Verkehrsbeirats auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Ergebnisse der Diskussion werden im Workshop mit den Anwohnern eingebracht oder die Mitglieder des Verkehrsbeirats werden an den Workshops beteiligt.

Begründung:

1.        Wegen der hohen Verkehrsbelastung benötigt es zur Sicherheit von Radfahrern ein Radweg. Einen Zwei-Richtungs-Radweg an einer Seite zusammengefasst ist wegen der Topografie (langsame Radfahrer bergauf stadtauswärts, schnelle bergab stadteinwärts) zu gefährlich.
Der Radweg darf auch nicht auf Kosten der Fußwege angelegt werden.

2.        Das Hauptproblem in der Solitudeallee ist der Schwerlastverkehr und die hohe Geschwindigkeit. Für den Schwerlastverkehr gibt es eine Alternative, die dann gewählt wird, wenn die Durchfahrt durch die Solitudeallee unattraktiv ist. Die Einhaltung des Tempolimits kann mit baulichen Maßnahmen, unterstützt durch verstärkte Kontrollen, erreicht werden.

3.        Es gibt keinen Rechtsanspruch auf kostenlose Parkierung im öffentlichen Raum. Wer nicht genügend Stellplätze auf eigenem Grundstück nachweisen kann, sollte aber die Möglichkeit haben, weitere Stellplätze kostenpflichtig zu erwerben oder zu mieten. Die Stadt sollte dafür geeignete Grundstücke anbieten.

4.        Es kann nicht sein, dass bei einer für die Allgemeinheit so wichtigen Straßenverbindung nur die Anwohner als Betroffene an einer Lösungsfindung beteiligt werden. Die direkten Anwohner haben (verständlicherweise) andere Interessen (z.B. Parkierung) als BürgerInnen, die die Solitudeallee als Verbindungsweg nutzen, aber von einem Umbau mindestens genauso betroffen sind. Der Verkehrsbeirat ist deshalb das geeignete Gremium um das Problem zu diskutieren.

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