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Landesfamilienpass sollte auch für Blüba-Dauerkarte gelten

Gerade hat die Saison im Blüba wieder begonnen. Auch wenn das Wetter gerade noch keinen schnellen Frühling verspricht, blühen die ersten Blumen und es zieht auch die Familien in den Schlossgarten. Mit dem Landesfamilienpass, der von allen Familien mit mindestens drei Kindern bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragt werden kann, wird der einmalige Eintritt ins Blüba für eine Familie vom Land mit 10 € vergünstigt. Viele Familien aus dem ganzen Land werden den Landesfamilienpass daher nutzen und auch im Jubiläumsjahr Ludwigsburg und dem Blüba einen Besuch abstatten.

 

„Herr Ministerpräsident Oettinger hat bei der Auftaktveranstaltung zur 300-Jahr-Feier der Stadt vor kurzem geradezu begeistert von den Ausflügen in seiner Jugendzeit nach Ludwigsburg ins Blühende Barock und den Märchengarten berichtet. Der Landesfamilienpass hilft Familien gerade mit mehreren Kindern, das Blüba zu besuchen. Wir würden uns freuen, wenn davon ebenso diejenigen Familien aus Ludwigsburg und der Umgebung profitieren könnten, die sich eine Dauerkarte kaufen.“ sagt Markus Gericke, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Gemeinderat. Denn bisher werde die Vergünstigung des Landesfamilienpasses nicht auf die Dauerkarte für Familien angerechnet. Ludwigsburger Familien, die mehrmals im Jahr ins Blüba kommen und sich deshalb eine Dauerkarte kaufen wollen, könnten den Landesfamilienpass nicht nutzen.

 

In einem Antrag haben die Grünen im Gemeinderat nun die Stadtverwaltung gebeten, sich bei der Blühendes Barock Gartenschau Ludwigsburg GmbH dafür einzusetzen, dass die Förderung des Landesfamilienpasses in Zukunft auch auf eine Dauerkarte angerechnet werden kann. Die finanziellen Auswirkungen werden sicherlich überschaubar sein, so Stadtrat Markus Gericke.

 

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