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Antrag: Dachbegrünung

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den folgenden Antrag:

Bei Neubauten wird bei Flachdachbauweise über den Bebauungsplan eine Dachbegrünung zwingend vorgeschrieben. Dies wendet die Stadtverwaltung bei eigenen, privaten und gewerblichen Bauvorhaben an.
In begründeten Ausnahmefällen (bspw. historische Gebäude) kann hiervon abgewichen werden.

Begründung:

Eine Dachbegrünung / Dachsubstrat bringt v.a. drei Vorteile:

  • Die Dachbegrünung sorgt für eine natürliche Dämmung und führt somit zu weniger Heizkosten. Weiterhin sorgt dies für ein besseres Raumklima.
  • Die Dachbegrünung speichert bei starkem Niederschlag das Wasser und gibt dies anschließend kontinuierlich ab. Dies entlastet bei Starkregen das kommunale Abwassersystem.
  • Die Dachbegrünung beeinflusst durch den permanenten Verdunstungseffekt positiv das Mikroklima, v.a. in langen Trockenperioden.

Aufgrund dieser Erkenntnisse und der Tatsache, dass die Klimaveränderung in unserer Region einerseits zu mehr Starkregen und andererseits zu mehr Trockenperioden führt, dient die Umsetzung als eine von mehreren Gegenmaßnahmen.  

 

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