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Interfraktioneller Antrag Betreff: Nutzung von Solarenergie als Standardoption bei Neubauten

Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis der Vielfalt, Die Linke und LUBU stellen den folgenden Antrag:

 

Der Gemeinderat der Stadt Ludwigsburg beschließt:

  1. Bei Grundstückskaufverträgen der Stadt, bei denen die vorgesehene Bebauung einen Strombedarf bedingt, ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit die Installation von Photovoltaikanlagen zu vereinbaren.
  2. Bei Abschluss städtebaulicher Verträge ist unter den Voraussetzungen des § 11 (1) Nr. 4 BauGB die Installation einer Photovoltaikanlage zu vereinbaren.
  3. Soweit die Installation von Photovoltaikanlagen weder durch Grundstückskaufvertrag noch durch städtebaulichen Vertrag vereinbart werden kann, soll die Installation von Photovoltaikanlagen unter Beachtung des Abwägungsgebots, der örtlichen Situation, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch Bebauungsplan gemäß § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB festgesetzt werden.
  4. In Grundstückskaufverträgen und städtebaulichen Verträgen soll die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage entfallen, sofern die Pflichten aus dem EEWärmeG vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach des Gebäudes erfüllt werden.

Begründung:

Energiepolitisches Ziel ist eine hundertprozentige Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Im Stadtgebiet Ludwigsburg soll das unter anderem durch Strom aus Photovoltaik und durch Wärme aus Solarthermie und regionaler Fernwärme erreicht werden. Damit wird ein Beitrag zum Klimaschutz, zur dezentralen Energieversorgung und zur Versorgungs- und Preissicherheit bei Energie geleistet.

 

Der Gemeinderat hat am 29. Januar 2020 das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IKEK) als informelle Planung nach § 1 Abs. 6, Nr. 11 BauGB beschlossen. Darin sieht die Maßnahme E 6 eine „Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen im Neubau“ vor. Es soll die Möglichkeit gegeben werden eine „PV-Anlage selbst zu errichten und zu betreiben oder über ein Pachtmodell zu realisieren.“ Die Maßnahme E 6 ist mit der höchsten Priorität im IKEK versehen. Zudem ist die Effizienz der Anschubfinanzierung dieser Maßnahme sehr hoch (25 – 50 €/Tonne CO2) und das CO2-Minderungspotenzial entspricht dem eines größeren Pilotprojekts.

 

Mit dieser Maßnahme wird somit ein wichtiger Schritt in Richtung des Ziels der Klimaneutralität in Ludwigsburg gemacht. Lokale Wasser- oder Windkraftnutzung zur Stromerzeugung ist in Ludwigsburg nahezu vernachlässigbar. Lediglich in der Photovoltaik liegt noch ein großes, einfach nutzbares Potenzial, um regenerativen Strom lokal zu produzieren. PV-Anlagen haben den Vorteil, dass von ihrem Betrieb keinerlei Emissionen ausgehen, so dass diese Technik nahezu überall zur Anwendung kommen kann. Bei der Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen entstehen im Gegensatz zur Stromerzeugung in Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, weder CO2- noch Luftschadstoffemissionen

 

Die Stadt Ludwigsburg wird mit dem IKEK als Planungsgrundlage den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht. Am 30.7.2011 ist das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ in Kraft getreten. In den Bestimmungen über die Bauleitplanung wird auf den Klimaschutz und Klimawandel Bezug genommen. Die „Klimaschutzklausel“ in § 1 Abs. 5 BauGB wurde neu gefasst und eine spezielle Klimaschutzklausel für die Bauleitplanung in § 1 a Abs. 5 BauGB eingefügt. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit nach § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB zur Festsetzung von bestimmten baulichen Maßnahmen im Bebauungsplan für den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere Solarenergie, um „technische Maßnahmen“ erweitert, was die Festsetzbarkeit von PV-Anlagen durch Bebauungspläne begünstigt.

 

Für Eigentümer*innen, die die Vorteile der eigenen Stromerzeugung nicht nutzen können oder wollen oder den Aufwand und Investitionen der Erstellung einer PV-Anlage scheuen, bieten sich Pachtmodelle an. Hierbei unterstützen Energieversorger die Eigentümer*innen bei der Planung ihrer PV-Anlage und übernehmen die Finanzierung, Service und die Wartung der Anlage. Der Strom kann kostenlos von den Eigentümer*innen genutzt werden. Wird mehr Strom produziert, als selbst benötigt, wird dieser ins Netz eingespeist und vergütet. Hier würden sich die SWLB als Kooperationspartner anbieten.

 

Ende 2019 befürwortete die CDU-Fraktion im baden-württembergischen Landtag die landesweite Einführung einer solchen Solarpflicht für Neubauten, welche das Umweltministerium voranbringt. Ludwigsburg darf jedoch nicht warten, bis eine gesetzliche Pflicht eventuell von oben kommt, sondern muss zu ihrem Bekenntnis für Klimaschutz stehen und Vorreiterin sein.

 

Schüler*innen, die sich um Ihre Zukunft sorgen und Wissenschaftler*innen, die die Klimakrise als Bedrohung unserer Lebens- und Wirtschaftsgrundlage erfasst haben, mahnen zu raschem energischem Handeln für den Klimaschutz. Mit dieser Maßnahme wird die Erzeugung von Solarstrom eine Standardoption für Neubauten. Eine Abweichung von dieser Regel bedarf der Begründung. Somit ist Ludwigsburg nicht allein auf das Engagement von individuellen Solarpionieren angewiesen. Des Weiteren muss die Stadt Ludwigsburg mit dieser Maßnahme nicht investiv tätig werden. Die Standardoption Solarenergie bei Neubauten ist somit ein bedeutender weiterer Schritt zur Klimaneutralität von Ludwigsburg.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Florian Sorg
Für das Bündnis der Vielfalt: Hayrettin Dogan
Für die Gruppe Die Linke: Jürgen Müller und Nadja Schmidt Für LUBU: Elga Burkhardt

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