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Antrag: Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Rahmenplan Sonnenberg (Gemeinderatsvorlage 70/08)

Vor dem Abriss weiterer Blöcke im Bereich S I a soll

 

1. eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt werden, die folgendes beinhaltet::

  • Abrisskosten einschl. der Restwertentschädigung
  • Umsetzungskosten der Mieter bzw. Eigentümer
  • Kosten des Neubaus

 

Oder bei Erhalt der Blöcke die Umbaumaßnahmen für zeitgerechte Wohnungen

  • Kosten der energetischen Sanierung
  • Verschönerungsmaßnahmen

 

2. Auskunft darüber gegeben werden, ob es sich bei den derzeitigen Bewohnern der Blöcke 21, 23 und 24  um langfristige Mietverhältnisse handelt, oder ob es sich um Mieter handelt, die nach Hartz IV in ungeeigneten Wohnungen wohnen (Anzahl).

 

 

Begründung

 

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens muss nun festgelegt werden, wie die zukünftige Bebauung im Teilabschnitt S I a aussehen soll. Es ist deshalb zu prüfen, ob die Blöcke 21, 23 und 24 abgerissen werden sollen, oder ob sie in die Neubebauung integriert werden können. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung soll als Grundlage für eine weitere Entscheidung dienen. Dies vor allem im Blick darauf, dass auch in Zukunft Wohnraum für größere Familien und auch mit bescheidenerer Ausstattung zur Verfügung stehen muss und die bereits geplante Neubebauung diese Mischung verträgt.

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