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Antrag zum Luftreinhalteplan

1. Aus dem Luftreinhalte- und Aktionsplan werden folgende Maßnahmen umgesetzt:


kurzfristig (2005 bis 2006)

  • Nr. 1 bis 3 (Um- Nachrüstung mit Filter);

  • Nr. 10: die Stadt setzt sich dafür ein, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um Fahrverbote für Diesel-PKW und LKW ohne Partikelfilter und aller KFZ schlechter als Euro 4 durchzusetzen. Fahrverbote sollen ausgesprochen werden in Monaten mit häufigen Überschreitungen. Die Zeit bis dahin wird für Werbekampagnen zur Umrüstung und für die Bekanntgabe des Zeitpunktes der Fahrverbote genutzt;

  • Nr. 24 (Ausdehnung der Mautpflicht auf Bundes- und Landesstraßen). In Zusammenarbeit mit dem Ministerium werden dafür die rechtlichen Vorraussetzung geschaffen;

  • Nr. 30 (Tempo 50 auf Tempo 40 reduzieren, Tempo-30-Zonen ausweiten) mit dem Hinweis „Luftreinhaltung“ versehen;

  • Nr. 33 (Parkgebühren) mit Streichung der „Brötchentaste“ und „Gutzeitkarten“ durchgeführt. Statt dessen soll es einen Bonus für KundInnen geben, die mit dem ÖV oder mit dem Fahrrad (z.B. Bäckerei Lutz) zum Einkaufen in die Stadt kommen.

  • Nr. 18 (z.B. Umweltkarte im Stadtgebiet); außerdem wird der Forderungskatalog der Grünen Regionalfraktion zur Förderung des ÖV (s. Anlage) unterstützt und - wo möglich – auf kommunaler Ebene umgesetzt;

Mittelfristig (2007 – 2010):

  • Nr. 32 (Stellplatzbeschränkung) durch die Einführung von „Bewohnerparken“ im gesamten Stadtgebiet bis 2007 umgesetzt;

Langfristig (ab 2010):

  • Bahnlinie Markgröningen - Remseck

  • Nr. 42 Grünzonen, die für den Luftaustausch wichtig sind, werden erhalten (z.B. Kleingartenanlagen Schlieffenstraße) und auf den Bau neuer (Umgehungs)Straßen (Strombergstraße, Waiblinger Straße, Nord-Ost-Ring), die Naherholungsgebiete vernichten, wird verzichtet.

2. Weitere erforderliche Maßnahmen, die nicht im Aktionsplan enthalten sind:

Kurzfristig (2005 – 2006):

  • Verbesserung/Umwidmung vorhandener Verbindungen zugunsten von Radwegen, z.B. Fahrradweg Seestraße und Friedrich-Ebert-Straße, Öffnung von weiteren Einbahnstraßen;

  • Radwege auf Gehwegen von Benutzungspflicht befreien und ändern in „Radfahrer frei“ (z.B. Hoferstrasse, Römerhügelweg, Neckarstraße);

  • Radweg an der Schlossstrasse (Allee) unter Sternkreuzung fortführen;

  • auf Durchgängigkeit bei neuen Erschließungen achten (z.B. Radweg Nestle-Areal)

  • Mitgliedschaft im „Stadtmobil“ und offensive Werbung für die gemeinsame Nutzung von PKW

Mittelfristig (2007 – 2010):

  • weiterer Ausbau des Busliniennetzes und der Taktzeiten (z.B. Grünbühl/Pattonville)
    Direktlinien und Schnellbusse in die Stadtteile, Vorzugsschaltung an Ampeln

  • Radweg Eglosheim – Schulzentrum West über Kesseläcker attraktiver gestalten

  • Wegweisung im Radwegenetz verbessern (s. Antrag 314/05)

  • neue Fahrradwege/Schutzstreifen in der Marbacher Straße, Schillerstraße (stadtauswärts)

  • Feldweg zwischen Pattonville und Oßweil als Radweg ausbauen (mit Bedarfsampel an der Friedrichstraße);

  • Querung Aldinger Straße mit Kreisverkehr erleichtern

  • weiterer Ausbau von sicheren Fahrradabstellanlagen

  • Fuß- und Radwegeverbindung von der Wilhelm-/Bismarckstraße unter den Schienen in die Schlachthofstraße

Langfristig (ab 2010):

  • Stadtbahn/Spurbus Tammerfeld
    Anpassung des Bussystems an das erweiterte Schienensystem

  • Fuß- und Radwegebrücke von Poppenweiler über den Neckar/Zugwiesen nach Oßweil (in Verbindung mit dem Projekt Neckarpark „Zugwiesen“)


Begründung:

Der nun vorliegende sogenannte Luftreinhalte-/Aktionsplan des Regierungspräsidiums Stuttgart ist kein Aktionsplan im gesetzlichen Sinne, sondern ein unsystematisches und unvollständiges Verzeichnis von Maßnahmen, die nur teilweise geeignet sind, Luftverschmutzung durch Feinstaub und NO2 faktisch zu reduzieren. Der Plan ist daher völlig unzureichend, um die jetzt einklagbaren Abhilfen gegen Überschreitungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie zu gewährleisten.

Notwendig sind wirksame Sofortmaßnahmen. Der Handlungsdruck wäre so nicht eingetreten, hätte das Land nicht versäumt, die in den EU-Richtlinien enthaltenen Vorlauffristen ungenutzt verstreichen zu lassen. Da diese Chance vertan wurde, ist jetzt unmittelbar wirkendes Handeln angesagt.

Fahrverbote sind die effektivste Form der Schadstoffvermeidung und sollten deshalb nicht ausgeschlossen werden. Wenn die Zeiten langfristig vorher festgelegt sind, können Betroffene besser planen (Nachrüstung, Monatsfahrkarte für den ÖV, Fahrgemeinschaften usw.).

Ein Tempolimit auf 40 km/h auch, oder gerade auf den Durchfahrtsstraßen trägt zu einem gleichmäßigeren Verkehrsfluss bei, vermindert dabei, den durch Bremsen und Beschleunigen verursachten Reifenabrieb, der wesentlich zur Feinstaubbelastung beiträgt und vermindert zudem den Verkehrslärm.


50% aller Wege sind unter 5 km. Im Fuß- und Radwegekonzept können kurzfristig mit relativ wenig Mitteln deutliche Verbesserungen erreicht und Bürgerinnen und Bürger so zu umweltfreundlicher Mobilität motiviert werden. Deshalb liegt hier ein Schwerpunkt unseres Antrages.

Das Ludwigsburger Busliniennetz ist gut ausgebaut und die Taktzeiten sind attraktiv. Trotzdem gibt es noch Lücken, die geschlossen werden müssen. Aber Bus- und Bahnfahren ist im Vergleich zum Auto, das eh vor der Tür steht und bei dem die Fixkosten bei der einzelnen Fahrt im Vergleich nicht berücksichtigt werden, zu teuer. Selbst Nutzerinnen werden durch die jährlichen Preissteigerung z. T. wieder abgeschreckt. Hier kann eine lokal wirksame Umweltkarte (Zone 1) ein Anreiz zum Umsteigen sein. Zahlreiche Maßnahmen für mehr Akzeptanz des ÖV kann der Verband Region Stuttgart in Verhandlungen mit dem VVS erreichen. Dafür braucht es auch die Unterstützung der Kommunen.

Durch die Konzentration des Schienennetzes auf den Stuttgarter Hauptbahnhof sind engere Taktzeiten kaum noch möglich. Eine deutliche Erhöhung der Kapazitäten im ÖPNV ist durch eine Erweiterung des Schienennetzes – vor allem durch Querverbindungen (Ost-West) im Stuttgarter Raum - möglich. Diese Maßnahmen sind zwangsläufig kostenintensiver und langfristig angelegt. Hier zeigt sich das Versäumnis der letzten 15 Jahre zur Erweiterung des Schienennetzes im Landkreis Ludwigsburg. Umso dringender müssen diese Maßnahmen jetzt angegangen werden.

Der Maßnahmenkatalog enthält unter Nr. 42 die Intensivierung von Straßenbegrünung als Staubfilter. Gleichzeitig plant die Stadt Ludwigsburg für die Frischluftschneisen wichtige Grünflächen in der Weststadt zu bebauen. Die Kleingärten in der Schlieffenstraße sollen ein Gewerbegebiet werden, die Naherholungsfläche Schaf- und Kesseläcker mit dem Ausbau der Strombergstraße zerstört werden. Damit werden die Bemühungen der Stadt um eine bessere Luftqualität unglaubwürdig.

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