video_label

Antrag zur Stellungnahme Regionalplanfortschreibung, Vorlage 279/08 im Sachzusammenhang mit den Beratungen im BTU am 19.06.2008

Das Gebiet „Hartenecker Feld“ in Oßweil wird nach wie vor nicht als regionaler
Wohnungsbauschwerpunkt gesehen und soll in der Fortschreibung des Regionalplans nicht als solcher ausgewiesen sein.


Begründung


Das Gebiet „Hartenecker Feld“ ist mit ca. 18 ha im bisherigen Regionalplan als Wohnungsbauschwerpunkt festgesetzt. Allerdings hat der zuständige Ausschuss bereits bei der letzten Fortschreibung im Jahre 1997 darauf hingewiesen, dass die Kommunalpolitik dieses Gebiet nicht als regionalen Wohnungsbauschwerpunkt sieht, sondern lediglich auf kommunaler Ebene entscheiden möchte.
Das Hartenecker Feld liegt nicht, wie im Regionalplan angegeben, im Einzugsbereich einer künftigen Schienenverkehrstrasse. Bei der Vorstellung der möglichen Trassen am 12. Juni im Landratsamt wurde der Trassenvariante über Pattonville bescheinigt, dass diese leichter zu realisieren sei. Aber selbst bei einer Trasse, die über Oßweil führen würde, wäre der Bereich außerhalb des angegebenen 600-m-Radius. Eine weitere Straße (Ostumgehung), die erheblichen Verkehr mit sich bringt, wäre zur Erschließung des Geländes erforderlich.
Eine Ausweisung als Wohnungsbauschwerpunkt hätte deshalb erhebliche Auswirkungen auf die Vermarktung des Wohngebietes „Hartenecker Höhe“. Die bisherigen Verkehrsprognosen belegen, dass die Verkehrszunahme durch das Gebiet Hartenecker Höhe mit den vorhandenen Straßen bewältigt werden kann. Ein weiteres Gebiet in dieser Größenordnung ist nicht mehr verträglich und zerstört wesentliche Naherholungsflächen, was zu noch höherer Verkehrsbelastung führt.
Eine Bebauung des Hartenecker Feldes widerspricht dem Ziel der Raumordnung
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Der Bedarf an Wohnbauflächen ist mit den
Neubaugebieten bis zum Jahr 2020 gedeckt (siehe Seiten 7 und 8 der Vorlage). Weitere
Flächen werden angesichts des bevorstehenden Bevölkerungsrückgangs nicht benötigt.
Stattdessen wird im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und unter Berücksichtigung begrenzter Flächen ein „Stadtumbau“ innerhalb der bestehenden Infrastruktur angestrebt.

expand_less