Zur Finanzierung der vorgesehenen Informationstafeln am ZOB werden die voraussichtlichen Kosten unter Berücksichtigung von Fördermitteln in die mittelfristige Finanzplanung als Verpflichtungsermächtigung aufgenommen.
Begründung:
Bei der kürzlich stattgefundenen Beratung des Punktes im BTU herrschte breite Einigkeit über die Notwendigkeit der Maßnahme. Die Finanzierung ist daher zu sichern.