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Haushaltsantrag: Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Gemeinderatsvorlage 606/07)

Die Stadt führt als Maßnahme zur Luftreinhaltung in den Straßen außerhalb von Tempo-30-Zonen eine Regelgeschwindigkeit von 40 km/h ein.

 

Begründung:

Die Reduzierung der Regelgeschwindigkeit auf 40 km/h war im ursprünglichen Maßnahmenkatalog des Regierungspräsidiums vorgesehen. Angesichts der Kosten für die Umstellung der Ampeln in höhe von ca. 80 000 Euro hatte der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, diese Maßnahme nicht umzusetzen, sie wurde daraufhin in Absprache mit dem Regierungspräsidium aus dem Katalog entfernt. Nachdem die Umweltzone nicht in dem Umfang greift, den der Gemeinderat beschlossen hatte, müssen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, die schnell wirken. Bürgerinnen und Bürger haben einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur Luftreinhaltung.

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