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Islamische Bruderschaft

Ich beantrage, dass die Verwaltung aufgefordert wird, der Islamischen Bruderschaft bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück für deren Bauabsichten aktiv behilflich zu sein.

Begründung

Die Religionsgemeinschaft ist in völlig unzureichenden Räumen in der Wilhelmstraße untergebracht, deren Nutzung baurechtlich nur unter Zurückstellung von Bedenken geduldet wird. Sie hat daher in den zurückliegenden Jahren verschiedentlich versucht, in Ludwigsburg ein Baugrundstück zu finden.

 

Aus verkehrlichen Gründen ist das Begehren der Bruderschaft bisher immer gescheitert. Die Stadt sollte aus diesem Grund bei der Grundstückssuche aktiv behilflich werden.

 

Grundsätzlich ist die freie Religionsausübung durch die Verfassung geschützt. Falls sich Gemeinschaften verfassungswidrig verhalten, also z.B. die demokratische Ordnung des Staates ablehnen oder bekämpfen, hat der Verfassungsschutz einzugreifen. Im vorliegenden Fall bestehen m.W. keine Auflagen geschweige denn ein Verbot für die Tätigkeiten der Religionsgemeinschaft.

 

Der Fall ist also rein baurechtlich zu beurteilen.

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