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Neufassung Satzung Neckar-Elektrizitätsverband

Betreff: Neufassung Verbandssatzung NEV

Antrag im Sachzusammenhang TOP 4 der Sitzung des Ausschusses für WKV
am 17.09.2013, Vorl. Nr. 284/13

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für WKV und der Gemeinderat beraten und beschließen über das Thema „Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbands „Neckar-Elektrizitätsver-band“ (NEV) erst nach der Beantwortung der (in der Folge abgedruckten) Fragen der Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.

 

Michael Vierling

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Spec,

in der vergangenen Woche haben Sie uns die Beschlussvorlage 284/13 mit Vorschlägen zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Neckarelektrizitätsverband (NEV) zur Beratung gesandt. Hierzu haben wir noch folgende Fragen. Wir bitten Sie um eine Beantwortung noch vor der Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für WKV und im Gemeinderat.

a.     Zu § 1 Abs. 3:
Wie hoch ist der in den vergangenen Jahren erzielte Gewinn des NEV und seiner Beteiligungen? Wie hoch ist demnach das Eigenkapital des Verbandes und seiner „Töchter“?

b.     Zu § 2 Abs. 1:
Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung von Baden-Württemberg haben verbindliche Klimaschutzziele vorgegeben. Im Land wurde kürzlich das Klimaschutzgesetz verabschiedet, das bis 2020 eine Reduktion von CO2-Emissionen um 25 Prozent gegenüber 1990 vorsieht und bis 2050 um 90 Prozent. Wie wird der NEV, der auf eine „umweltschonende Elektrizitätsversorgung“ hinwirken will, diese Bemühungen unterstützen?

c.      Zu § 2 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 lit f:
Wie sieht die künftige Strategie des NEV aus und wie bildet sich diese in der mittelfristigen Finanzplanung ab? Wir bitten darum, uns die mittelfristige Finanzplanung und einen Businessplan, der die strategischen Ziele des NEV beschreibt, beizufügen.

d.     Zu § 9:
Wie wird gewährleistet, dass die Information von den Sitzungen der Regionalbeiräte die Mitglieder der Kreistage und Gemeinderäte im Verbandsgebiet erreichen?

e.     Zu § 12:
Wie ist gewährleistet, dass unsere Stadt nicht zur Entrichtung einer Umlage veranlagt wird?

Des Weiteren bitten wir darum, folgende Punkte in die Satzung aufzunehmen:

1.     Der NEV berichtet mindestens zwei Mal im Jahr über die wirtschaftliche Entwicklung des Verbandes und seiner Beteiligungen und gibt diese Informationen und insbesondere die Jahresabschlüsse an die Mitglieder der Kreistage und Gemeinderäte weiter.

2.     Der NEV entwickelt ein Verfahren für den Ausstieg von Mitgliedern aus dem Verband. Dabei ist ein fairer Interessensausgleich zwischen den monetären Interessen des NEV und der Kommunen auf anteilige Mitnahme ihres Kapitals sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Michael Vierling

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