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Schutz der biologischen Kläranlagen

Die Stadtverwaltung berichtet im Bauausschuss,

- ob der Verursacher des stark säurehaltigen Abwassers am 15. Juni in der Kläranlage in Hoheneck ausfindig gemacht wurde;

- welche rechtlichen Möglichkeiten die Stadt hat, gegen illegale Einleitung von Schadstoffen vorzugehen;

- welche Möglichkeiten es gibt, zu verhindern, dass Stoffe in das Abwasser gelangen, die eine Gefahr für die Mikroorganismen in den biologischen Kläranlagen bedeuten, z.B. Erstellung eines Einleitungskatasters.

 

 

Begründung:

 

Am 15. Juni ist stark säurehaltiges Abwasser in die Kläranlage in Hoheneck gelangt und hat die für die Abwasserreinigung nötigen Mikroorganismen gefährdet. Die LKZ berichtete, dass die Stadtverwaltung die Betriebe „bittet“, bei Störungen ihrer Anlagen sofort die Kläranlage zu verständigen. Wenn die Betriebe dann aber mit Strafen rechnen müssen, die Chance, dass der Verursacher gefunden wird aber gering ist, werden sie diese Vorfälle wohl nicht freiwillig melden.

Ein Einleiterkataster könnte helfen, die Verursacher schneller zu finden.

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