Redebeitrag Florian Sorg Gemeinderat 28.07.2020 zu TOP 9 "Photovoltaik-Anlage im Neubau"
Sehr geehrter Herr OB Knecht, meine Damen und Herren,
Zu Beginn ein Dankeschön an die Verwaltung, die auf Basis des Antrags der Grünen, der Linken, LUBU und Bündnis der Vielfalt eine sehr gute Beschlussvorlage erstellt hat. Dank auch vorab an die Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, die sich der Klimakrise stellen und wie wir der Solarpflicht bei Neubauten zustimmen werden.
Herr Weeber besten Dank für Ihren Sachvortrag, das spart mir Redezeit:
Folgende Punkte sind zu unterstreichen:
- Wir setzen mit der Beschlussvorlage endlich eine erste Maßnahme des IKEK mit hoher Wirksamkeit um
- das große ungenutzte Potenzial für Solarstrom in Ludwigsburg wird angezapft
- die Maßnahme ist sehr ausgewogen und belastet niemanden übermäßig
- (mit Photovoltaik (PV)-Anlagen können Eigentümer*innen in der Regel spätestens nach 15 Jahren Geld verdienen, sollte die Anlage im Ausnahmefall nicht wirtschaftlich betrieben werden können, ermöglicht die Stadt die Befreiung von der Regelung)
- Die PV-Pflicht belastet auch nicht unseren Haushalt und ist so eine optimale Klimaschutzmaßnahme in Coronazeiten - danach müssen natürlich weitere folgen. Denn im Hinblick auf drastischere Maßnahmen, die wir ergreifen müssten, wenn wir jetzt nicht gegensteuern, lässt sich sagen:
Klimaschutz jetzt, erhält uns Handlungsspielraum in der Zukunft!
Klar ist daher, dass in drei Jahren viel für den Klimaschutz passieren muss, aber ich befürchte noch wenig messbares - in THG-Reduktionen gerechnet - erreicht werden wird. Daher ist eine Befristung der Maßnahme, wie Sie diese in Ziffer 6 zusätzlich aufgenommen haben, nicht zielführend. Dieser Punkt mit dem ergänzenden Satz ist auch nicht korrekt.
- Das Klimaschutzgesetz ist noch gar nicht vom Landtag verabschiedet worden.- Gerade beim Klimaschutz dürfen wir uns nicht weiter zurücklehnen und darauf hoffen, dass andere aktiv werden
- Die Verfahren sind andere: Ludwigsburg setzt bereits bei Grundstückskaufverträgen an, das Land erst bei Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung
- das große Potenzial von Dachflächen von Wohngebäuden darf ab 2023 nicht einfach brach liegengelassen werden.
Daher bitte ich um eine getrennte Abstimmung, zunächst en bloc der Ziffern 1 bis 5, denen wir voll und ganz zustimmen können. Dann der Ziffer 6, denen wir aus den ausgeführten Gründen nicht folgen können.
- Florian Sorg, 28.07.2020