video_label

Redebeitrag zu TOP 2 der Gemeinderatssitzung am 01.07.2009 „Vergnügungsstättenkonzeption - Grundsatzbeschluss“ – Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

 

gerne beschließen wir Grünen heute den Grundsatzbeschluss für eine Vergnügungsstättenkonzeption in Ludwigsburg, allein schon um der zunehmenden Spielsucht zu begegnen. Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 6. Mai hatten wir der Vorlage 191/09 und somit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Spielhallen Innenstadt“ zugestimmt. Hiermit haben wir – im übrigen einstimmig – die Grundlage dafür geschaffen, dass Ansiedlung und Gestaltung von Spielhallen in der Innenstadt nicht mehr planlos erfolgen kann.

Wir haben in den Ausschusssitzungen die Vergnügungsstättenkonzeption intensiv vorberaten. Stadtverwaltung und Herr Dr. Acocella haben die Rahmenbedingungen sehr deutlich vorgestellt. Für uns sind die daraus gezogenen Schlüsse gut nachvollziehbar. Als Stadt wollen und müssen wir steuernd eingreifen, um die Ansiedelung von Vergnügungsstätten nicht ausufern zu lassen. Wir wollen eindeutige Regeln, an die sich potenzielle Betreiber halten müssen. Was geschieht, wenn zu lange zugesehen wird, kann man an der Innenstadt durch die Entwicklung rund um das Marstallcenter deutlich ablesen.

Bereits in den Ausschusssitzungen haben Sie, Herr Glasbrenner, erfolglos versucht, den heute von Ihnen eingebrachten Antrag durchzusetzen: Sie wollen es sich offen halten, auch in Gewerbegebieten Spielhallen zuzulassen. Wir können die Begründung nicht nachvollziehen, weil Sie uns keine liefern. Das Baugesetzbuch in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung gibt einen eindeutigen rechtlichen Rahmen vor. Dem können wir uns auch in Ludwigsburg nicht entziehen. Demnach sind Spielhallen in Kerngebieten allgemein zulässig. Ein allgemeiner Ausschluss von Spielhallen in der Innenstadt hätte somit keinen rechtlichen Bestand. Daher zielt Ihre Argumentationslinie, dass durch Spielhallen in den Gewerbegebieten, die Innenstadt von Spielhallen befreit werden könnte, eindeutig ins Leere.

In den Gewerbegebieten können wir dagegen steuernd eingreifen. Wir wollen dies auch, denn die Dämme dürfen nicht brechen, wenn erste Ausnahmen gemacht werden. Es kann nicht unser Ziel sein, auf den kostbaren Ludwigsburger Gewerbeflächen Spielhallen entstehen zu lassen. Bei Einzelhandelsflächen in Gewerbelagen sind negative Entwicklungen allgemein anerkannt und hierauf haben wir mit dem Einzelhandelskonzept reagiert. Und in der Maybachstraße haben wir ja auch mit einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan reagiert, Herr Noz. Daher ist es nur konsequent, auch bei den Spielhallen mit einer Vergnügungsstättenkonzeption zu reagieren, um Nutzungskonkurrenzen möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus sind die mit Spielhallen verbundenen Gefahren noch größer. Negative Einflüsse und zugespitzt formuliert „Las-Vegas-ähnliche Verhältnisse“ können in Gewerbegebieten noch weniger verhindert werden als in der Innenstadt, wo die soziale Kontrolle stärker ist und andere Nutzungen etabliert sind.

Man kann also nur weiter spekulieren, warum die Freien Wähler die gefundene, saubere Lösung nicht mittragen wollen und so hartnäckig versuchen, die Genehmigung von Spielhallen in Gewerbegebieten prüfen zu lassen. Diejenigen, die sich dafür aussprechen werden, haben dann auch die Kosten hierfür zu verantworten. 

Die Grüne Gemeinderatsfraktion hofft, dass die Vergnügungsstättenkonzeption für Ludwigsburg bald umgesetzt werden kann.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

expand_less