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Redebeitrag zu TOP 4 „Vergabe von Grundstücken an Bauträgergesellschaften“ der Gemeinderatssitzung am 11.05.2011 – Es gilt das gesprochene Wort!

Die Fraktion der Grünen stimmt dem Beschlussvorschlag zu, Grundstücke an Bauträger nach vorab definierten Kriterien zu vergeben. Eine Direktvergabe von Grundstücken muss für uns die absolute Ausnahme bleiben. Dies wurde in der Vergangenheit lockerer gesehen und wir erwarten, dass dies mit dem heutigen Beschluss ein Ende haben wird. Es müssten schon viele gute Gründe zusammen kommen, damit zukünftig einer Direktvergabe, noch dazu nichtöffentlich, überhaupt zugestimmt werden kann. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass wir aktuell einen Antrag stellen werden, der darauf abzielt, dass wir ein transparentes Verfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke ganz allgemein finden.

 

Wir hoffen, dass die Stadtverwaltung ihre Vorlage zur Grundstücksvergabe an Bauträger als Selbstverpflichtung sieht, bei anstehenden Vergaben einen entsprechenden Kriterienkatalog vorab zu erarbeiten. Dabei ist uns eine Offenheit für innovative Konzepte wichtig, die nach Ziffer 2.1 Buchstabe c) der Vorlage 078/11 in die Wertung einbezogen werden können.

 

Im bisherigen Beratungsverlauf hat die Frage eine wichtige Rolle eingenommen, wer die Kosten für ein relativ aufwändiges Bewerbungsverfahren trägt. Zugespitzt formuliert ging es darum, dass Bauträger oftmals die von Architekten erbrachten Planungsleistungen für die Bewerbung um ein Grundstück nicht vergüten – zumindest dann nicht, wenn sie nicht zum Zuge kommen. Wir sind uns einig, dass wir eine möglichst hohe städtebauliche Qualität wollen und deshalb notwendige Kriterien bei der Ausschreibung formulieren. Die eingereichten Planungen stellen aber innerhalb des gesetzten Rahmens immer ein wirtschaftliches Optimum für den jeweiligen Bewerber dar. Dies spricht aus unserer Sicht für eine Entscheidung nach Buchstabe a).


Abgesehen von der stimmigen Begründung der Verwaltung sehen wir in einer generellen Vergütung von Architektenleistungen über die Bauträger nach Buchstabe d) die Gefahr, dass sich die Bauträger dadurch moralisch von einer angemessenen Vergütung frei gestellt sehen. Und wie wir gerade gehört haben, handelt es sich ja eher um "Peanuts". Zumal es sicherlich einen recht hohen bürokratischen Aufwand bedeuten dürfte, wenn die Verpflichtung zur Weitergabe der Gelder durch die Bauträger an die Architekten überprüft werden muss. Sollte eine Ausschreibung nicht erfolgreich sein, gestehen wir anderen Möglichkeiten, die Vermarktung eines Grundstückes zu befördern, – wie beispielsweise Nachlässen bei der Kaufpreisforderung – höhere Bedeutung zu. Damit scheidet auch eine Zustimmung zu Buchstabe b) für uns aus.

 

Wie schon angesprochen wollen wir Entwürfe finanziell unterstützen, die städtebauliche Qualität erst einmal ohne dominierende Vermarktungsinteressen im Auge haben. Daher bevorzugen wir statt einer Vergütung von Architektenleistungen im Zuge von Grundstücksvergaben eine häufigere Auslobung von Wettbewerben, insbesondere dann, wenn sensible oder herausragende städtische Grundstücke vergeben werden sollen. Oftmals geben die Regelungsinhalte der Bebauungspläne ja schon einen Rahmen vor.

 

 

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Zur Information: In der Gemeinderatssitzung wurde Variante a) beschlossen, d.h. es wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt. 

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<media 1681 _blank - "APPLIKATION, 110516 St Z Architektenentschädigung Bauträgergrundstücke, 110516_StZ_Architektenentschädigung_Bauträgergrundstücke.pdf, 455 KB">Berichterstattung in der Stuttgarter Zeitung von Montag, dem 16. Mai 2011
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