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Vergnügungsteuer - "Sexsteuer"

Beratungsbeitrag im Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Verwaltung

Prof. Dr. Michael Vierling, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Zu TOP 3, Vergnügungsteuersatzung, Vorl. 033/14

Für unsere große Ludwigsburger Finanzarchitektur brauchen wir als kleine Mauersteine auch die Bordellsteuer und die Wettbüro-Steuer. Der städtische Finanzminister - und der Gemeinderat mit ihm - muss das Geld dort abholen, wo er es bekommen kann. Der Zweck der Steuern ist in allererster Linie die öffentliche Einnahmenerzielung. Wer wie Ludwigsburg in den nächsten Jahren zig Millionen Euro in Schulen und Kindergärten investieren muss, der darf mögliche Einnahmen nicht verschmähen.

Keiner von uns weiß, um wie viel ein Bordellbesuch künftig teurer wird. Aber die Preisbildung auf den Sexmärkten funktioniert wie auf anderen Märkten: Anbieter und Nachfrager werden die Mehrbelastung irgendwie untereinander aufteilen. Und das werden sie dann auch schaffen, so weit reicht die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sexgewerbe, ohne dass es deswegen zu Insolvenzen kommen wird. Stichwort Erdrosselungsverbot: Auch künftig wird in der Szene niemand von einer Steuer erdrosselt werden.

Ganz wichtig: Die Stadt handelt überhaupt nicht widersprüchlich, wenn sie einerseits die Hand aufhält und andererseits die Ausdehnung der Dienstleistungen mit sexuellem Inhalt begrenzen will. Das kennen wir vergleichbar von der Tabaksteuer, Biersteuer und der Ökosteuer auf Energieträger: Die öffentliche Hand erzielt beträchtliche Einnahmen und belastet gleichzeitig ein Verhalten, das jedenfalls nicht förderwürdig ist.

Es ist überzeugend, wenn die Verwaltung darauf verweist, dass sich der Flächenmaßstab als Bemessungsgrundlage bei Wettbüros andernorts bewährt hat und deshalb auch auf die Sexual-Veranstal­tungs­stätten ausgedehnt werden kann. Die zusätzlichen Personalkosten der Steuererhebung müssen wir wohl in Kauf nehmen. Wir gehen davon aus, dass es schon ab dem zweiten Jahr ab Einführung zu einer stärkeren Einnahmen-Überdeckung kommen wird. Wir stimmen der Vorlage zu.

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